Die Regelungen für das Erstellen eines Gartengebäudes und der Definition eines Kleinstbaues sind von Kanton zu Kanton verschieden. wenden sie sich also bitte an die örtlichen Behörden.
Eine Checkliste gibt es hier
- Defintion baubewilligungsfreie Kleinstbauten von Kanton oder Gemeinde einholen
- Ist eine Bewilligung nötig sollte das Bauamt kontaktiert werden, frage nach dem vereinfachten Verfahren
- Ausfüllen des offiziellen Formulares für das Baubewilligungsgesuch. Dazu benötigst du den Grundbuchauszug, den Situationsplan, den Projektplan (beim Einraumgartenhaus tut es ein Grundriss 1:100)
- Mit dem Aufbau beginnen sollte man erst, wenn klar ist, daß das Häuschen keine Baubewilligung benötigt oder eine amtliche Baufreigabe vorliegt.
Das hört sich jetzt heftiger an, als es tatsächlich ist. Die Gemeinden wollen mit den Regeln lediglich das Aushölen von Bebauungsordnung und Denkmalschutz verhindern.